Risikoprüfung PKV
Schritte der Risikoprüfung
weiterer denkbarer Schritt
keine Risikoprüfung
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Risikoprüfung in der privaten Krankenversicherung
Die Risikoprüfung in der privaten Krankenversicherung, Ablauf und Auswirkungen
Bis auf spezielle Ausnahmen ist die private Krankenversicherung zur Risikoprüfung berechtigt, und muß dies auch so anwenden. Wer im Vorneherein gewisse gesundheitliche Probleme hat, dessen Risiko wird individuell geprüft. Entsprechend können Risikozuschläge erhoben werden, oder man kann im schlechtesten Fall auch abgelehnt werden. Das ist für die Betroffenen ärgerlich, oder sogar ausgesprochen problematisch. Jedoch ist eine vernünftig angewandte Risikoprüfung auch ein Bestandteil dessen, die Beiträge relativ stabil zu halten. Würde ein Krankenversicherer bedenkenlos jeden aufnehmen, würde das die Beiträge deutlich in die Höhe bringen. Unabhängig von der Kostenentwicklung im Gesundheitswesen, was ohnehin seine Auswirkungen hat.
Was versteht man genau unter Risikoprüfung?
Alles, was die jeweilige private Krankenversicherung unternimmt, um vor der Annahme eines Antragstellers zu entscheiden, ob er aus Sicht der Gesundheit aufgenommen werden kann, evt. mit welchen besonderen Vereinbarungen, oder eben ganz normal, wie beantragt. Es spielt dabei keine Rolle, ob man aus der gesetzlichen Krankenversicherung, der privaten Krankenversicherung kommt, oder (zuletzt) gar nicht versichert war. Auch das Alter hat (fast) keine Auswirkung auf die Risikoprüfung.
Zum übergeordneten Verständnis:
Der Versicherer prüft auf der Grundlage der Überlegung, daß die Person, die versichert werden soll, ihr ganzes Leben lang bei dieser privaten Krankenversicherung bleibt. Daher wird ein bestehendes Risiko, was langfristig für die Behandlungskosten von ungünstiger Auswirkung ist, bzw. sein könnte, auf diese lange Sicht hochgerechnet. Etwas könnte für die nächsten Jahre nur relativ geringe Kosten mit sich bringen, auf lange Sicht jedoch viel mehr Kosten verursachen, z.B. zu einer teuren Operation führen, tendenziell andere Schäden, andere Krankheiten hervorrufen. Der Laie, aber auch erfahrene Ärzte sehen das oft nicht so. Daher sind Diskrepanzen zwischen der Sichtweise des Arztes (Sie sind aus meiner Sicht gesund; das hat jeder Dritte, und ist nicht ungewöhnlich; damit können Sie steinalt werden ...) und der Sichtweise des Krankenversicherers (genauer: des Risikoprüfers in der Antragsabteilung) öfter vorhanden. Einerseits ist der Arzt ja nicht dazu da, u
m seinen Patienten maximal zu verunsichern; andererseits hat er meist keine versicherungsmathematischen Kenntnisse, die ihm erlauben, die Sicht des Risikoprüfers nachzuvollziehen. Der Berater hat daher mitunter seine liebe Not, um Verständnis für gewisse Entscheidungen zu werben. Es kann der Eindruck entstehen, der Versicherer nimmt es übergenau, oder will nur den maximalen Beitrag kassieren.
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