Risikoprüfung privaten Krankenversicherung

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Risiskoprüfung private Krankenversicherung

Risikoprüfung PKV
Schritte der Risikoprüfung
weiterer denkbarer Schritt
keine Risikoprüfung

Risiskoprüfung private Krankenversicherung












Risikoprüfung in der privaten Krankenversicherung

In einigen wenigen Fällen wird keine Risikoprüfung gemacht:

Beim Basistarif (ab 1.1.2009), weil hier angenommen werden muß. Die Gesundheitsangaben werden dennoch in Betracht gezogen, falls man z.B. später in einen anderen Tarif umstellen will.

Bei der Kinderversicherung ab Geburt (wenn das Kind bei der privaten Krankenversicherung des Vaters oder der Mutter angemeldet wird, innerhalb von 2 Monaten ab Geburt).

Oder bei Höherstufungen eines bestehenden Vertrags, wenn zu bestimmten Zeitpunkten oder Gegebenheiten auf eine erneute Risikoprüfung verzichtet wird. Bei Umstellungs-Optionen, Tagegeld-Erhöhungen, Wegfall oder Minderung der Beihilfe ist das z.B. der Fall. Es gibt auch Umstände, wo es eine eingeschränkte Risikoprüfung gibt, z.B. bei der Öffnungsaktion für Beamtenanfänger, wo man bei den teilnehmenden Versicherern (es sind immerhin 20 Unternehmen) aufgenommen werden muß, wenn man sich in den ersten 6 Monaten als Beamtenanfänger anmeldet Beamtenanwärter können das nicht nutzen). Hier dürfen die Versicherer nicht mehr als 30 % Zuschlag erheben, und müssen in jedem Fall aufnehmen.