Risikoprüfung privaten Krankenversicherung

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Risiskoprüfung private Krankenversicherung

Risikoprüfung PKV
Schritte der Risikoprüfung
weiterer denkbarer Schritt
keine Risikoprüfung

Risiskoprüfung private Krankenversicherung












Risikoprüfung in der privaten Krankenversicherung

Die Schritte der Risikoprüfung sind im Normalfall so:

Prüfung der eigenen Gesundheitsangaben, wie sie im Antrag gemacht wurden. Ist demnach alles in Ordnung, ist die Risikoprüfung bereits abgeschlossen, und der Kunde bekommt seine Annahmebestätigung (und etwas darauf die Police). Das ist der einfache, schnelle Vorgang, der Kunde weiß rasch Bescheid. Es besteht ein erhöhtes Risiko, es ist aufgrund der eigenen Angaben bereits einschätzbar, und es ist bedingt problematisch: Es wird ein Risikozuschlag vorgeschlagen. Wenn der Kunde dem schriftlich zustimmt, kommt der Vertrag dann mit dieser Abänderung zustande. Ebenfalls eine schnelle Sache, hängt nur davon ab, ob und wann der Kunde dies akzeptiert.

Oder es besteht nach den eigenen ein erhöhtes Risiko, das Ausmaß ist aber nicht klar genug, bzw. es ist eher knifflig: Der Versicherer macht eine Arztrückfrage (in der Regel auf seine Kosten), oder bittet den Kunden, ein klarstellendes Attest zu besorgen (z.B., wenn es so schneller geht, oder auch, wenn es eher fraglich ist, ob die Aufnahme möglich ist). Wenn der Versicherer das Attest (ggf. auch mehrere Atteste) da hat, wird meistens abschließend entschieden. Manchmal ist dann auch noch eine weitere Rückfrage nötig. Je nachdem, wann das Attest/die Atteste da sind, kann das auch mal einige Wochen dauern, bis der Versicherer entscheiden kann.

Oder, bei eher noch überschaubaren Risiken:

Es wird eine Selbstauskunft vom Kunden erbeten, um das Thema besser einschätzen zu können. Es können nähere Angaben gemacht werden, die über die Möglichkeiten im Antrag hinausgehen. Diese wird häufig verwendet, um Arztrückfragen zu vermeiden, die Kosten, aber auch Verzögerungen verursachen. Das hilft allerdings nur, wenn der Kunde zu genügend genauen Angaben bereit bzw. in der Lage ist (Erinnerungsvermögen, kennt er die genaue Diagnose etc.). Je genauer die Angaben sind, umso besser. Das Kooperieren dabei lohnt sich. So gibt es je nach Versicherer z.B. besondere Selbstauskünfte für: Allergien, Atemwegs-/Lungenerkrankungen, Augenerkrankungen, Bluthochdruck, Gelenke und Muskeln, Hautkrankheiten, Herz/ Kreislauf, Kopfschmerzen/Migräne, Leber-/Gallen-/Bauchspeicheldrüsenerkrankungen, Magen/Darmerkrankungen, Muttermale, Nieren- und Harnwegserkrankungen, Ohren/Gehör, Schilddrüsenerkrankungen, Skelett bzw. Wirbelsäule, Übergewicht, Untergewicht, Venenerkrankungen, und eine Art Sammelbogen für Sonstige Erkrankungen.

Wenn anhand der Selbstauskunft entschieden werden kann, die gewiefte Berater oft schon bei Antragstellung aufnehmen können, ist das keine komplexe Sache.

Übrigens kann auch nach Arztattesten oder Selbstauskünften immer noch auf glatte Annahme ohne Besonderheiten entschieden werden.