Risikoprüfung PKV
Schritte der Risikoprüfung
weiterer denkbarer Schritt
keine Risikoprüfung
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Risikoprüfung in der privaten Krankenversicherung
Weiterer denkbarer Schritt:
Nach den Daten im Antrag bzw. in der Selbstauskunft kann der Versicherer zwar entscheiden. Er entscheidet jedoch, den Antrag abzulehnen. Dann geht in den nächsten Jahren, oder evt. sogar endgültig, nichts zu machen.
Oder der Antrag wird zurückgestellt (z.B., bis etwas ausgeheilt ist, oder man sehen kann, daß sich etwas Heikles nicht wieder ereignet, oder bis ein bestimmtes Risiko, was jetzt noch nicht einschätzbar ist, kann dann besser beurteilt werden). Oder der Antrag kann mit Leistungsausschluß bzw. Einschränkung angenommen werden. In diesem Fall entscheidet wieder der Kunde, ob er das akzeptieren kann. Bei der Vollversicherung (im Unterschied zur reinen Zusatzversicherung) wird eher selten mit Ausschlüssen gearbeitet, weil es ja sonst keine umfassende Vollversicherung mehr ist. Es kommt mitunter vor bei Sterilität/Unfruchtbarkeit, bei bestehender Schwangerschaft (wo z.B. nur das Mehrbettzimmer geleistet wird), bei Metallen, die im Körper verblieben si
nd (und später/vielleicht entfernt werden), oder evt. auf ausdrückliche Nachfrage des Kunden oder des Beraters, um einen Antrag annehmbar zu machen.
Auch bei noch bestehenden Unfallfolgen ist das eine Möglichkeit, wenn es nämlich einen anderen Kostenträger gibt, wie die Berufsgenossenschaft, oder die Haftpflichtversicherung eines Unfallverursachers. Dann ist nichts dagegen zu sagen, denn dann sind evt. Kosten ja gedeckt. Voraussetzung ist hierbei, daß das entsprechende Thema klar abgrenzbar ist - sonst müßte man später rätseln, oder gerichtlich klären lassen, wann man wirklich Schutz hat, oder nicht. Ein Ausschluß für psychische Erkrankungen wäre z.B. nicht machbar, weil das nicht abgrenzbar gegen andere Erkrankungen ist. Ein zu umfassender Ausschluß ist ja auch nicht im Sinne des Versicherten.
Ausschlüsse in der reinen Zusatzversicherung, im Tagegeld oder Krankenhaus-Tagegeld sind häufiger - da geht es dann ja um überschaubare Risiken.
Hinweis: Obwohl die Versicherer hier im Wesentlichen ähnlich denken, kann es sich lohnen, bei anderen Versicherern nach Alternativen zu sehen. Mitunter geht es mit weniger Zuschlag, oder gar ohne Zuschlag; oder statt Ausschluß kann das Risiko gegen Zuschlag doch mitversichert werden; Zuschlag statt Ablehnung oder Zurückstellung. Ein erfahrener Berater weiß, wo es bei anderen Versicherern Spielraum geben könnte.
Manchmal ist es nicht so leicht, eine private Krankenversicherung zu bekommen. Zum Glück sind die Fälle, die gar nicht lösbar sind, relativ selten. Häufiger wird im Verhältnis der Risikozuschlag vom Kunden nicht akzeptiert. Mitunter findet man dann bessere Lösungen, oder auch nicht. Ältere Personen müssen unter Umständen (je nach Versicherer und Alter) ein umfassendes Attest bringen, um aufgenommen zu werden, auch wenn sie ganz normal versichert sind. Dies wird mitunter schon ab 55, ab 60, ab 65 oder später verlangt.
Wenn jemand zuletzt unversichert war, oder aus dem Ausland kommt, bzw. wiederkommt, ist zusätzlich zum Antrag ein ärztliches, oft auch zusätzlich ein zahnärztliches Attest auf eigene Kosten zu besorgen, und wird zur Risikoprüfung einbezogen. Wechselt man jedoch lückenlos aus der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung, reichen grundsätzlich die Angaben im Antrag im Antrag, außer der Versicherer verlangt ein zusätzliches Attest aus gesundheitlichen Gründen.
Einige eher wenige Versicherer erkennen übrigens die gesetzliche Krankenversicherung
bestimmter europäischer Länder an, wie wenn es eine deutsche gesetzliche Kasse wäre. In diesen Fällen ist ein Attest aus den Gründen "kommt aus dem Ausland" nicht erforderlich. Aus sonstigen gesundheitlichen Gründen evt. schon. Länder, die dafür in Frage kommen, sind z.B.: Schweiz, Österreich, Niederlande, Belgien, Frankreich, Großbritannien, Italien, Dänemark, Norwegen, Luxemburg, Liechtenstein, Irland, Spanien, Schweden, Finnland, Griechenland.
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